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Monika Röder

Monika Roeder | Paartherapeutin | Bad SäckingenPsychotherapeutin
Paartherapeutin
Sexualtherapeutin

Jahrgang 1967 / verheiratet / 2 Kinder

Wer das eigene Leben, die eigene Gesundheit, Partnerschaft oder Familie in Gefahr sieht, macht keine Experimente, sondern möchte sicher sein, dass die Therapeutin gut qualifiziert und sympathisch ist.  

Seit über zwanzig Jahren arbeite ich psychotherapeutisch mit Erwachsenen und Paaren. Meine ersten fünf Berufsjahre absolvierte ich in einer Psychiatrischen Klinik in der Schweiz. Weitere Berufserfahrung sammelte ich nach eigener Familiengründung in der stationären Jugendhilfe und anschließend in einer psychosomatischen Mutter-Vater-Kind-Rehaklinik.

Seit 2011 bin ich selbständig, zunächst mit eigener Praxis in Bad Säckingen und 2017 gründete ich mit Eidgenössischer Anerkennung und Kassenzulassung zusätzlich eine Praxis in Basel.

Meine therapeutische Arbeit basiert auf einem humanwissenschaftlichen Universitätsstudium und diversen Psychotherapieausbildungen bei in Fachkreisen anerkannten Expertinnen und Experten. Nach Jahren intensiver Weiterbildungen spürte ich den Wunsch, meine Erfahrung und mein Wissen in komprimierter Form an Menschen in Krisensituationen weiterzugeben. Mit meiner Kollegin Birgit Kollmeyer realisierte ich für Paar- und Sexualtherapeutinnen das Fachbuch „Partnerschaft und Sexualität“ (Kohlhammer, 2021) und für meine Klientinnen und Klienten entstanden die Ratgeber „Der kleine Eheretter“ (Carl Auer, 2021) und „Der kleine Sexretter“ (Carl Auer, 2022).

Meine Aus- und Weiterbildungen
  • Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin ( ASP, PsyG)
  • Anerkannt vom MAS und DAS Ärztliche Psychotherapie Uni Zürich als Supervisorin und Selbsterfahrungstherapeutin
  • Systemische Therapie und Beratung (IGST, SG)
  • Klinische Hypnose / Hypnotherapie ( MEG)
  • Studium der Psychologie, Soziologie und Pädagogik im Modellstudiengang an der Universität Siegen. Staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin
  • Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)
  • Liz. Paarlife®-Trainerin (Uni Zürich)
  • Abschlossene Weiterbildung in PEP (Prozess- und embodimentfokussierte Psychologie)
  • Klinische Sexologie und Sexualtherapie (David Schnarch, Esther Perel, Sexocorporel/ZISS etc.)
  • Integrative Leib- und Bewegungstherapie (FPI, Hilarion Petzold u.a.)
Mehr zum Thema Qualifikation

Psychotherapie

Psychotherapie ist in Deutschland und der Schweiz ein geschützter Begriff (PsychThG in Deutschland seit 1999 und PsyG in der Schweiz seit 2013). Benutzen darf den Titel nur, wer nach dem Gesetz anerkannt ist und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt hat. In Deutschland sind das psychologische oder ärztliche Psychotherapeut:innen und in der Schweiz eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut:innen. Beide Berufsgruppen erfüllen hohe Anforderungen an Aus- und regelmäßige Weiterbildung. Sie haben ein humanwissenschaftliches Studium abgeschlossen (meist Psychologie oder Medizin) und danach eine umfangsreiche theoretische Ausbildung in anerkannten Therapieverfahren plus Supervisionen, Intervisionen und Selbsterfahrung absolviert und praktische Erfahrungen in einer psychosomatischen oder psychiatrischen Klinik gesammelt.

Psychotherapiebezeichnungen

Die Begriffe Therapie, Beratung, Coaching, Sexualtherapeut, Hypnose oder Hypnotherapie, Paartherapeut, Paarcoaching etc. sind nicht gesetzlich geschützt. Sie geben daher keine zuverlässige Auskunft über die Qualifikation derjenigen, die sie verwenden. Fundierte Weiterbildungen bei in Fachkreisen anerkannten Ausbildungsinstituten erfordern die oben unter Psychotherapie beschriebenen Zugangsvoraussetzungen zur Anerkennung von Psychotherapeuten und umfassen jeweils mehrjährige praktische, theoretische und supervidierte Weiterbildungen.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

In Deutschland ermöglich das Heilpraktikergesetz auch nicht akademisch ausgebildeten Personen Psychotherapien durchzuführen. Zweck des Heilpraktikergesetzes ist, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ihre therapeutischen Grenzen kennen und damit „Patienten vor Gesundheitsgefahren durch Behandlung Unkundiger geschützt werden“. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen außer einem Mindestalter von 25 Jahren, einem ärztlichen Attest und einem polizeilichen Führungszeugnis. Wer das erfüllt, kann beim Gesundheitsamt eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen und als Heilpraktikerin tätig werden. In den vergangenen Jahren besuchen Ausbildungswillige zunehmend spezialisierte Heilpraktikerschulen zur Qualifikation und Prüfungsvorbereitung. Die Schulen sind freiwillig und es gibt große Unterschiede in Qualität, Umfang und Fundierung der Ausbildung.

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